Motorradfahren mit Autoführerschein ?
Mit der 14. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis vom 23.12.2019 ist es nun möglich, unter folgenden Voraussetzungen bestimmte Motorräder mit dem Autoführerschein zu fahren.
Voraussetzungen:
- Mindestalter 25 Jahre
- Mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
- Fahrerschulung "B196" (bei uns in der Fahrschule)
Was genau darf ich dann eigentlich fahren ?
Die Schlüsselzahl 196 erlaubt das Fahren von Krafträdern ( auch mit Beiwagen ) mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW / kg nicht übersteigt.
Achtung! Diese Eintragung gilt nur national, es darf also ausschließlich in Deutschland gefahren werden !
Was kostet das ?
Die Schulung beginnt ab EUR 825,- inkl. 19 % Mwst. und beinhaltet die vorgeschriebene Mindestausbildung komplett.
Sollten weitere Fahrstunden benötigt /gewünscht werden, können diese zum normalen Fahrstundenpreis nachgebucht werden.
Weitere Kosten noch bei Ihrer zuständigen Behörde für das Ausstellen eines neuen Führerscheins.
Was muss ich dafür tun ?
Sie benötigen eine Fahrerschulung "B196"
Da es sich um eine reine Schulungsmaßnahme handelt, wird keine theoretische oder praktische Prüfung gefordert.
Die Schulung besteht aus mindestens:
- 4 x klassenspezifischer Motorradunterricht á 90 Min.
- 5 x praktischen Übungen á 90 Min. ( 10 Fahrstunden á 45 Min. )
In den praktischen Übungen müssen folgende Inhalte erlernt und beherrscht werden um die Fahrerschulung erfolgreich abzuschließen:
- Fahren eines Schrittgeschwindigkeitsslaloms
- Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung (Gefahrenbremsung aus 50 km/h)
- Ausweichen ohne Abbremsen
- Ausweichen nach Abbremsen
- Slalom
- Langer Slalom
- Fahren mit Schrittgeschwindigkeit geradeaus
- Stop and Go
- Kreisfahrt
- Fahren in Fahrstreifen
- Fahren in Kurve
- Fahren in Schutzkleidung
- Fahren auf Überlandstraßen
- Fahren auf der Autobahn
Nach erfolgreichem Abschluss der Fahrerschulung erhalten Sie eine Bescheinigung, mit der Sie nun bei Ihrer zuständigen Behörde Ihre Fahrerlaubnis um die Schlüsselzahl 196 erweitern zu lassen